Sollte Hausarbeit zur Miete zählen? Ein Fairness-Test

Author Maya & Tom

Maya & Tom

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Die kurze Antwort: Ja, Hausarbeit kann zur Miete zählen. Dafür muss sie aber deutlich ungleich verteilt sein, sich messen lassen und von beiden Seiten freiwillig vereinbart werden. Geht es nur darum, dass eine Person „halt ordentlicher“ ist, löst ihr das besser mit einem Putzplan als mit einer Mietminderung. Mit dem Test unten seht ihr in rund zehn Minuten, in welche Gruppe ihr gehört. Ein Streit darüber, wer zuletzt den Abfluss gereinigt hat, dauert meistens länger.

Warum die Frage überhaupt aufkommt

Unbezahlte Arbeit ist selten fair verteilt. Das zeigen auch die Zahlen. Laut der korrigierten Zeitverwendungserhebung 2022 des Statistischen Bundesamts leisten Frauen in Deutschland pro Woche knapp 29,5 Stunden unbezahlte Arbeit, Männer knapp 20,5 Stunden. Das Bundesfamilienministerium nennt dafür einen Gender Care Gap von 43,4 Prozent. Zur unbezahlten Arbeit zählt dabei mehr als Putzen, zum Beispiel auch Kinderbetreuung und Pflege.

In WGs gibt es keine solche Statistik, aber das Muster kennt fast jede Wohnung: Eine Person sieht den Staub, die andere sieht ihn nicht. Spätestens beim dritten Gespräch über Krümel im Toaster fragt jemand: „Wenn ich hier alles mache, warum zahle ich dann gleich viel?“

Der Fair-Split-Test: 5 Fragen

Beantwortet die Fragen jede Person für sich und vergleicht danach.

1. Ist der Unterschied groß und dauerhaft? Gemeint ist eine Lücke von mehreren Stunden pro Woche über Monate hinweg. Eine Phase, in der jemand für Prüfungen lernt, zählt nicht.

2. Lässt sich die Arbeit messen? „Bad putzen, jeden Samstag, etwa 45 Minuten“ kann man messen. „Ich hab halt immer ein Auge drauf“ ist echt und anstrengend, lässt sich aber schwer in Euro umrechnen. Dazu gleich mehr.

3. Wollen beide wirklich tauschen? Wichtig ist, dass beide den Deal wollen. Wenn eine Person putzt, weil sie es gründlicher mag, und die andere gern zahlt, damit sie es nicht tun muss, passt das gut. Wenn eine Person putzt, weil sie sonst im Chaos lebt, und dafür ein bisschen Rabatt bekommt, ist das eher ein Trostpflaster.

4. Ist die Arbeit für alle? Rechnen lässt sich nur, was der ganzen Wohnung nützt: Gemeinschaftsräume, Müll, Einkäufe für den gemeinsamen Vorrat. Dein eigenes Zimmer aufzuräumen zählt nicht, so schön das Ergebnis auch ist.

5. Würde die Beziehung eine Rechnung aushalten? Unter Fremden in der WG schafft eine klare Verrechnung oft Ruhe. Bei Paaren kann sie auch kühl wirken, so als würde man der Liebe eine Rechnung schreiben. Das heißt nicht, dass ihr es nicht machen solltet. Ihr solltet nur offen darüber reden, bevor die erste Tabelle auftaucht.

Auswertung:

  • Vier- oder fünfmal Ja: Verrechnen kann fair sein.
  • Zwei- oder dreimal Ja: Versucht es zuerst mit einer neuen Verteilung der Aufgaben, ohne Geld.
  • Null- oder einmal Ja: Euer Problem ist nicht die Miete, sondern der Putzplan oder ein Gespräch, das ihr noch nicht geführt habt.

So berechnest du den Wert der Hausarbeit

Es gibt drei gängige Methoden. Keine davon ist die einzig richtige.

Methode 1: Stundensatz

Ihr legt einen Stundensatz fest und rechnet damit nur die Mehrarbeit über den eigenen fairen Anteil hinaus ab. Als Orientierung in Deutschland bietet sich der gesetzliche Mindestlohn an. Er liegt laut Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro. Ihr könnt auch einen niedrigeren Satz wählen. Viele finden es fairer, wenn nicht jede Minute Staubsaugen gleich viel wert ist wie bezahlte Arbeit.

Hypothetisches Beispiel: Eine Zweier-WG zahlt 1.000 Euro Warmmiete. Für die gemeinsamen Räume fallen pro Woche 8 Stunden Arbeit an, der faire Anteil liegt also bei 4 Stunden pro Person. Person A macht 6 Stunden, Person B macht 2.

  • A übernimmt pro Woche 2 Stunden von Bs Anteil, im Monat sind das rund 8,7 Stunden.
  • Bei 13,90 Euro pro Stunde ergibt das rund 121 Euro.
  • Neue Aufteilung: A zahlt 379 Euro, B zahlt 621 Euro.

Wem das zu viel vorkommt, der erkennt jetzt, was die ungleiche Verteilung bisher gekostet hat. Wahrscheinlich will dann jemand doch lieber selbst den Wischmopp nehmen.

Methode 2: Punktesystem

Jede Aufgabe bekommt Punkte, je nachdem, wie lange sie dauert und wie unangenehm sie ist. Das Bad gibt mehr Punkte als das Blumengießen. Wer am Monatsende über dem Durchschnitt liegt, bekommt pro Punkt einen festen Betrag gutgeschrieben. Der Vorteil: Ekelfaktor und Mental Load lassen sich mitbewerten, also auch das Daran-Denken, dass der Müll morgen rausmuss.

Methode 3: Die Wohnen-für-Hilfe-Faustregel

In Deutschland gibt es seit Jahren Projekte, bei denen vor allem Studierende günstig wohnen und dafür im Haushalt helfen. Viele davon nutzen laut Universität Trier die Faustregel: 1 Quadratmeter Wohnfläche entspricht 1 Stunde Hilfe pro Monat. Ein 20-Quadratmeter-Zimmer bedeutet also etwa 20 Stunden Hilfe im Monat. Die Nebenkosten zahlt die einziehende Person laut Biallo meistens trotzdem selbst. Für eine normale WG ist das kein Gesetz, aber ein hilfreicher Vergleich, falls jemand mit Fantasiepreisen kommt.

Wann Verrechnen keine gute Idee ist

  • Wenn es die Ungleichheit nur festschreibt. Wer weniger verdient und dafür „den Haushalt übernimmt“, sitzt schnell in einer Rolle fest, die keiner bewusst gewählt hat. Gerade bei Paaren lohnt sich vorher ein Blick auf eine faire Aufteilung bei ungleichen Einkommen.
  • Wenn eigentlich etwas anderes ungleich ist. Hat eine Person das größere Zimmer oder den Balkon, gehört das in die Mietaufteilung selbst. Wie das geht, steht in So teilt ihr die Miete fair auf, wenn die Zimmer ungleich sind. Mischt ihr beide Themen, wird die Rechnung schnell unübersichtlich.
  • Wenn einer Person die Wohnung gehört. Dann ist „Miete“ oft gar nicht der richtige Begriff, und Hausarbeit verrechnet sich anders. Dafür gibt es einen Entscheidungsbaum für Wohnkosten, wenn eine Person die Immobilie besitzt.
  • Wenn aus Hilfe Pflege wird. Bei Wohnen-für-Hilfe-Projekten in Deutschland ist Pflege ausdrücklich ausgeschlossen, also etwa Waschen, Anziehen, Medikamente geben oder regelmäßige Nachtwachen (Biallo). Diese Grenze ist auch privat sinnvoll.

So haltet ihr die Vereinbarung fest

Es muss kein Vertrag mit Notar sein. Ein geteiltes Dokument mit diesen Punkten reicht:

  1. Welche Aufgaben zählen, und wie oft fallen sie an?
  2. Welcher Satz oder welche Punkte gelten?
  3. Wie wird abgerechnet? Am besten monatlich, als Gutschrift auf den Mietanteil, nicht als Bargeld zwischendurch.
  4. Was passiert bei Ausfall, etwa im Urlaub, bei Krankheit oder in einer stressigen Prüfungszeit?
  5. Wann überprüft ihr das Ganze? Zum Beispiel nach drei Monaten.

Ein Punkt gilt nur in Deutschland und nur in einer bestimmten Konstellation: Wenn eine Person die Wohnung vermietet, also Eigentümerin oder Hauptmieterin ist, und einen Teil der Miete gegen Mitarbeit erlässt, sollte sie das genauer prüfen. Laut Biallo gehört dazu die Frage, ob Mietzahlungen als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen, und wer bei Schäden oder Unfällen haftet. Im Zweifel helfen Steuerberatung oder ein Mieterverein weiter. Unter gleichberechtigten Mitbewohnern, die nur ihre Anteile verschieben, spielt das meistens keine Rolle.

Wichtig ist außerdem: Die Gutschrift für Hausarbeit verschiebt nur, wie ihr die Miete untereinander aufteilt. Der Gesamtbetrag muss trotzdem pünktlich beim Vermieter ankommen. Klappt das schon jetzt nicht zuverlässig, hilft eher dieser Text: Was tun, wenn Mitbewohner die Miete spät zahlen.

Kurz zusammengefasst

Hausarbeit als Teil der Miete kann fair sein. Damit es funktioniert, muss die Mehrarbeit groß, messbar und freiwillig sein, und ihr müsst die Abmachung aufschreiben. Rechnet nur die Arbeit über den fairen Anteil hinaus ab und nehmt dafür einen Stundensatz, Punkte oder die Wohnen-für-Hilfe-Faustregel. Wenn es sich eher nach einer Strafe anfühlt als nach einem Deal, verteilt die Aufgaben neu, bevor Geld ins Spiel kommt.

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