Einen gesetzlich festgelegten Betrag für das Kostgeld gibt es in Deutschland nicht. Den Rahmen setzen zwei Dinge: Ihre Unterhaltspflicht und die tatsächlichen Kosten im Haushalt. Es gibt drei typische Fälle:
- Ihr Kind ist in der ersten Ausbildung oder im Studium? Dann schulden Sie ihm oft noch Unterhalt. Ein Kostgeld kommt nur infrage, wenn das eigene Einkommen den Bedarf größtenteils deckt.
- Ihr Kind arbeitet in Vollzeit und hat die Ausbildung abgeschlossen? Dann ist es fair, wenn es seinen Anteil an Miete, Essen und Nebenkosten selbst trägt.
- Dazwischen liegt alles, was Sie gemeinsam verhandeln.
Sie stehen damit nicht allein da. Laut Statistischem Bundesamt wohnten 2025 in Deutschland 30 % der 25-Jährigen noch bei den Eltern. Von den 25- bis 34-Jährigen im Elternhaus waren 77 % erwerbstätig, die meisten davon in Vollzeit. Bei vielen Familien ist also durchaus Geld da, über das man reden kann.
Was das Gesetz in Deutschland vorgibt
Das Wichtigste zuerst: Eltern müssen ihre Kinder grundsätzlich bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Studiums unterstützen, auch nach dem 18. Geburtstag. Wie hoch der Unterhalt ist, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Wohnt ein volljähriges Kind noch zu Hause, gilt seit dem 1. Januar 2026 die 4. Altersstufe. Der Bedarf beginnt in der niedrigsten Einkommensgruppe bei rund 698 € im Monat und steigt mit dem Einkommen der Eltern (steuertipps.de zur Düsseldorfer Tabelle 2026; Originaltabelle beim OLG Düsseldorf). Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld vollständig auf diesen Bedarf angerechnet.
Drei Zahlen helfen Ihnen bei der Einordnung:
- Kindergeld: Seit 2026 sind es 259 € pro Kind und Monat (Haufe). Für volljährige Kinder gibt es Kindergeld unter bestimmten Bedingungen weiter, etwa während der Ausbildung bis zum 25. Geburtstag. Das Geld steht dem Kind zu. Rechnerisch dürfen Sie es aber für Kost und Logis verwenden, wenn Sie den Unterhalt in Form von Wohnung und Essen leisten.
- Mindestausbildungsvergütung: Wer 2026 eine Ausbildung beginnt, bekommt im ersten Jahr mindestens 724 € brutto im Monat, im zweiten 854 € und im dritten 977 € (BIBB).
- Ausbildungsbedingter Mehrbedarf: Rechnen Gerichte die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt an, ziehen sie üblicherweise vorher eine Pauschale für Kosten ab, die durch die Ausbildung entstehen. Bei Kindern, die zu Hause wohnen, sind das meist 100 € (ERGO Rechtsportal).
Daraus folgt: Ein Azubi mit kleinem Gehalt erfüllt seinen Bedarf oft erst zusammen mit Ihrer Unterstützung. Ein hohes Kostgeld würde den Unterhalt, den Sie schulden, dann durch die Hintertür wieder einkassieren. Ob und wie viel Unterhalt Sie im Einzelfall genau schulden, kann Ihnen das Jugendamt, eine Familienberatungsstelle oder eine Anwältin für Familienrecht sagen.
So berechnen Sie einen fairen Betrag
Mit einem Bauchgefühl („100 Euro klingt okay“) kommen Sie selten weit. Rechnen Sie lieber in drei Schritten.
1. Ermitteln Sie die tatsächlichen Kosten pro Kopf. Addieren Sie Warmmiete oder Kreditrate, Strom, Internet, Lebensmittel, Drogerieartikel und Versicherungen, die den Haushalt betreffen. Teilen Sie die Summe durch die Zahl der Personen im Haushalt. So erfahren Sie, was ein Erwachsener in Ihrem Haushalt realistisch kostet.
2. Ziehen Sie ab, was Ihr Kind schon selbst bezahlt. Kauft es selbst ein, übernimmt es das Handy oder das Deutschlandticket oder erledigt es feste Aufgaben im Haushalt? Das darf auf das Kostgeld angerechnet werden.
3. Gleichen Sie das Ergebnis mit dem Nettoeinkommen ab. Am Ende sollte genug übrig bleiben, damit Ihr Kind sparen kann, zum Beispiel für die Kaution der ersten eigenen Wohnung.
Ein hypothetisches Beispiel
Die Zahlen sind ausgedacht und dienen nur der Veranschaulichung.
Eine Familie mit drei Personen hat im Monat 1.500 € Wohn- und Nebenkosten und gibt 750 € für Lebensmittel und Haushaltsbedarf aus. Pro Kopf sind das 750 €.
- Tochter, 23, in Vollzeit, 2.100 € netto: Sie könnte die vollen 750 € oder einen etwas geringeren Betrag zahlen. So hat sie immer noch mehr übrig als mit einer eigenen Wohnung.
- Sohn, 19, im ersten Ausbildungsjahr: Mit seiner Vergütung und dem Kindergeld ist sein Bedarf laut Tabelle wahrscheinlich nicht vollständig gedeckt. Ein kleiner, symbolischer Beitrag ist möglich. Viel wichtiger ist hier, dass Sie ihm das Kindergeld oder einen Teil davon als Taschengeld weitergeben oder für ihn zurücklegen.
Grobe Orientierung nach Lebenslage
Die Einteilung unten ist redaktionelle Orientierung und keine Rechtsauskunft.
| Lebenslage | Typischer Ansatz |
|---|---|
| Schule, Freiwilligendienst, Studium ohne eigenes Einkommen | Kein Kostgeld, Unterhalt in Form von Wohnung und Essen |
| Erste Ausbildung mit geringer Vergütung | Kein oder ein kleiner Beitrag, Kindergeld dabei mitdenken |
| Erste Ausbildung mit höherer Vergütung | Beitrag in Höhe des Teils, der über dem Bedarf liegt |
| Ausbildung abgeschlossen, Vollzeitjob | Anteil an den tatsächlichen Kosten, bis hin zum vollen Pro-Kopf-Anteil |
| Zweitausbildung, Jobsuche, Übergangsphase | Zeitlich befristete Lösung mit festem Datum zur Überprüfung |
Kostgeld als Spar-Trainingslager
Manche Eltern legen das Kostgeld ganz oder teilweise zur Seite und übergeben es beim Auszug als Startkapital. Das ist eine gute Lösung, wenn Sie das Geld nicht brauchen. Ihr Kind lernt so, feste Kosten einzuplanen, und bekommt trotzdem einen guten Start.
Brauchen Sie das Geld für den Haushalt, ist das genauso in Ordnung. Sagen Sie es einfach offen. Eine klare Abmachung ist besser als stiller Groll über leere Kühlschränke.
So läuft das Gespräch entspannter
- Rechnen Sie gemeinsam. Zeigen Sie die Kosten offen. Zahlen auf dem Tisch beenden die meisten Diskussionen über Fairness.
- Halten Sie es schriftlich fest. Ein kurzer Zettel mit Betrag, Fälligkeit und den Aufgaben im Haushalt reicht.
- Lassen Sie den Betrag automatisch abbuchen. Mit einem Dauerauftrag zum Monatsanfang erübrigt sich das Nachfragen.
- Planen Sie Überprüfungen ein. Bei einer Gehaltserhöhung, dem Ende der Ausbildung oder einem neuen Job wird neu gerechnet.
- Zählen Sie Mithilfe dazu. Wer regelmäßig kocht, einkauft oder Geschwister fährt, leistet ebenfalls einen echten Beitrag.
Sonderfall Bürgergeld oder Grundsicherung
Bezieht Ihr Haushalt in Deutschland Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung, gelten eigene Regeln. Unverheiratete Kinder unter 25 gehören dort oft zur Bedarfsgemeinschaft. Ihr Einkommen wird dann angerechnet, und die Wohnkosten werden in der Regel auf alle Personen im Haushalt verteilt. Ob und wie sich Kostgeld darauf auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie deshalb beim Jobcenter oder bei einer Sozialberatungsstelle nach, bevor Sie etwas vereinbaren.
Kurz zusammengefasst
Einen festen Betrag schreibt in Deutschland niemand vor. Solange Ihr Kind in der ersten Ausbildung ist, haben Sie Ihre Unterhaltspflicht zu erfüllen, und das Kindergeld ist für das Kind bestimmt. Mit einem regulären Gehalt sollte Ihr Kind dagegen seinen Teil der echten Kosten tragen. Die faire Zahl finden Sie am besten, wenn Sie gemeinsam rechnen, die Abmachung aufschreiben und sie regelmäßig überprüfen.

